Keine Nachleerung bei festgefrorenen Tonnen
Aufgrund der Nachtfröste können einige Tonnen nicht geleert werden. Wir bitten um Verständnis, dass eine nachträgliche Leerung nicht möglich ist.
Um ein Festfrieren des Mülls zu verhindern, beachten Sie bitte folgende Tipps:
✔ Wickeln Sie feuchten Biomüll in Zeitungspapier oder Küchenpapier ein oder lassen Sie ihn vorher antrocknen.
✔ Sammeln Sie den Biomüll in einer Papiertüte, um überschüssige Feuchtigkeit aufzusaugen.
✔ Lagern Sie den Biomüll vor dem Einwerfen draußen, damit er weniger anfriert.
✔ Legen Sie Zeitungspapier auf den Boden der Biotonne, um ein Festfrieren zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für Installateure
Informationen für Installateure Gas- und Trinkwasseranschlüsse im Netzgebiet der ZVO Energie GmbH
Hier finden Sie Informationen zur ordnungsgemäßen Installation von Gas- und/oder Trinkwasseranschlüssen im Netzgebiet der ZVO Energie GmbH. Bitte beachten Sie: Nur Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) dürfen Arbeiten an Trinkwasser- bzw. Gasinstallationen in Gebäuden vornehmen.
Ist ein Installationsbetrieb nicht im Installateurverzeichnis des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) geführt, kann dieser sich beim BDEW Nord eintragen lassen.
Gas
Rechtliche Anforderungen:
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - § 14 Abs. 2
§ 14 Abs. 2: Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Netzbetreiber von dem Unternehmen, das nach § 13 Abs. 2 die Arbeiten an der Anlage ausgeführt hat, in Auftrag zu geben. Auf Verlangen des Netzbetreibers ist ein von diesem zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden.
Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage vor und, um unzulässige Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter auszuschließen, nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.
DVGW-Arbeitsblatt G 600 / TRGI
1.2.5: Entsprechend NDAV (...) dürfen Erstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, außer durch den Netbetreiber (NB), nur von Installationsunternehmen ausgeführt werden, die in ein Installateurverzeichnis eines NB als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) eingetragen sind. [...]
1.2.6: Das für die Erstellung und für die Änderung von Gasinstallationen verantwortliche VIU hat vor Beginn seiner Arbeit dem NB über Art und Umfang der geplanten Anlage und der vorgesehenen Baumaßnahmen Mitteilung zu machen. Das VIU hat sich beim NB zu vergewissern, dass die ausreichende Versorgung der Anlage mit Gas sichergestellt ist. Hierbei ist das jeweilige Verfahren des NB zu beachten.
Ablaufschema: Von der Anmeldung einer Gasanlage bis zur Inbetriebsetzung im Gebiet des Netzbetreibers (NB) ZVO Energie GmbH
Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
Das VIU erstellt die Anmeldung einer Gasinstallation (Kästchen für Anmeldung ankreuzen) und sendet das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
(betrifft Anmelde-Formular-Punkte 1 bis 5 und 8)
Bezirksschornsteinfegermeister (BSM)
Der BSM bestätigt die Kenntnisnahme der geplanten Gasinstallation und den Erhalt der erforderlichen Unterlagen mit seiner Unterschrift. Danach an den NB ZVO Energie GmbH weiter.
(betrifft Anmelde-Formular-Punkt 6)
Netzbetreiber (NB) ZVO Energie GmbH
Der NB ZVO Energie GmbH prüft die Anmeldung der Gasinstallation und die Versorgungsmöglichkeit. Eventuelle Anmerkungen bzw. Hinweise werden auf der Rückseite des Formulars vermerkt und sind für das ausführende VIU verbindlich. Der NB sendet das unterschriebene Formular an das VIU zurück. Bei Bedarf wird dem Kunden ein Vertragsangebot zum Netzanschluss zugesandt.
(betrifft Anmelde-Formular-Punkt 7)
Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)
Das VIU errichtet die angemeldete Gasinstallation und erstellt anschließend die Anmeldung zur Inbetriebsetzung (Kästchen für Inbetriebsetzung ankreuzen). Mit der Unterschrift zur „Erklärung der Fertigstellung“ zur Inbetriebsetzung muss das VIU das Formular dem BSM dieses in Kopie zwecks Anzeige der Fertigstellung und der Inbetriebnahme senden!
(betrifft Anmelde-Formular-Punkt 8)
Netzbetreiber (NB) ZVO Energie GmbH
Der NB ZVO Energie GmbH nimmt die Gasinstallation in Augenschein und setzt dann den Regler und nach Bedarf den/die Zähler.
Wir möchten die Zusammenarbeit beim Anmelde- und Prüfverfahren von Gasanlagen mit Ihnen als Vertragsinstallateure (VIU = Vertrags-Installations-Unternehmen) erleichtern. Deshalb bitte beachten:
Das Formular „Anmeldung einer Gasanlage“ muss von einem zugelassenen Vertragsinstallateur über den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister in folgenden Fällen immer eingereicht werden:
- bei jeder Neuanlage
- bei jedem Gasgerätewechsel
- bei jeder wesentlichen Änderung/Erweiterung
Für jeden Zähler benötigen wir einen separaten Antrag.
- Nach Erhalt der genehmigten Anmeldeformulare kann der Vertragsinstallateur mit der Durchführung der Arbeiten beginnen.
- Bei Neuanlage (Zählerneusetzung) rufen Sie bitte – nach Fertigstellung der Anlage – den Zähler telefonisch 7 bis 10 Werktage vorher bei uns ab.
Telefon: 04561 399-316 - Die ZVO Energie GmbH überprüft die betriebsfertige Gas-Anlage (einschließlich der Abgasanlage) nach Gerätewechsel oder Anlagenveränderung. Die ZVO Energie GmbH vereinbart mit dem Kunden direkt den Termin.
Besondere Installationsausführungen
- Die Installation zwischen Reglerpassstück und Absperreinrichtung kann in Kupfer mit Pressfittings ausgeführt werden. Bedingung hierfür ist die Verwendung einer Gaszählermontageplatte. Sollte eine gepresste Kupferinstallation nicht möglich sein, so ist diese in verzinktem Stahlrohr auszuführen.
- Der Vertragsinstallateur liefert das Einrohrzähleranschlussstück bzw. die Montageplatte, dass bis zur Zählergröße G6 mit mindestens 12 cm Wandabstand (bei größeren Anlagen Rücksprache), einzubauen und ausreichend zu befestigen ist.
- Wenn die Leitungen zwischen Regler- und Zählerpassstück länger als drei Meter sind und ein Zähler ab Größe G10 vorgesehen ist, ist direkt hinter dem Reglerpassstück ein Kugelhahn vorzusehen.
- Installationsausführungen ab Zählergröße G10 gemäß Skizze (8) + (9)
- Stahlleitungen >DN 50 sind im Versorgungsgebiet der ZVO Energie GmbH nur in geschweißter Ausführung zulässig.
- Erdverlegte Außenleitungen sind nur in PE-Material mit den entsprechenden Gashauseinführungen herzustellen. (siehe auch weitere Hinweise „erdverlegte Außenleitungen“). Dies gilt auch für Flüssiggaszwischenversorgung über Gas-Netzanschlüsse.
Strangschema:
Wir möchten mit diesen Hinweisen Ihnen als VUI helfen, eine fachgerechte Ausführung zu gewährleisten, um Mehrkosten zu vermeiden und Ärger bei den Kunden zu verhindern.
Vorschriften:
„Technischen Regeln für Gasinstallation“ (z.Z. TRGI 2008, Ausgabe 2008)
DVGW Arbeitsblätter G 459, G 462/1, G 469
Antrag
Zusätzlich zum Formular „ Anmeldung einer Gasanlage“ benötigen wir als Anlage eine maßstabsgerechte Skizze des Grundstücks, auf dem die erdverlegte Außenleitung verlegt werden soll. Hier müssen alle Gebäude und die Leitungsführung dargestellt sein.
Stahlrohr
Es dürfen nur Stahlrohre gemäß TRGI 5.2.1.1 verwendet werden. Die Rohrverbindung ist von geprüften Schweißern mit gültiger Prüfbescheinigung nach EN 287-1 auszuführen. Der nachträgliche Korrosionsschutz muss nach DIN 30672 Teil 1 von geprüften Umhüllern hergestellt werden. Die gesamte Isolierung muss vor dem Verfüllen des Rohrgrabens mit einem Hochspannungsprüfgerät kontrolliert werden.
PE-Rohr
PE-HD-Rohre (gemäß TRGI 5.2.2) sind von zugelassenen PE-Schweißern (DVGW GW 330) zu verschweißen. Die Vorgaben des Rohrherstellers zur Rohrbettung sind einzuhalten.
Hauseinführung
Die Hauseinführungen müssen so gewählt werden, dass sie entsprechend G 459 einem unzulässigen äußeren Eingriff (z.B. durch einen Bagger) standhält. Dies kann entweder über einen Festpunkt mit dem Mauerwerk oder über eine Ausziehsicherung geschehen. Bei der Verwendung von PE-Rohr sind Hauseinführungen zu verwenden, die über einen zugelassenen Übergang von Stahl auf PE verfügen.
Rohrgraben
Hier ist insbesondere die DIN 4124 für Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten und Verbau einzuhalten.
Druckprobe
Für die erdverlegte Rohrleitung ist nach G 469 eine Druckprobe mit Luft B3 mit mindestens 2 bar über zulässigem Betriebsdruck über 30 Minuten (2 h freiverlegt) durchzuführen und mit einem Druckschreiber zu dokumentieren.
Schutzmaßnahmen
Die Rohrleitungen sollen in der Regel 0,6 bis 1,0 m hoch überdeckt sein, bei Unterschreitungen sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen. In ca. 30 cm Höhe über der Gasleitung ist ein Trassenwarnband mit der Aufschrift „Achtung Gasleitung“ zu verlegen.
Gasleitungen dürfen nicht überbaut werden!
Gasströmungs-Wächter (GS)
Die private erdverlegte Außenleitung (bei 22/23 mbar Druck) muss Wächter (GS) nicht separat durch einen GS im Ausgangsbereich des „Vorderhauses“ gesichert sein. Jedoch ist die Inneninstallation des „Hinterhauses“ wieder mit einem separaten GS zu versehen.
Hinweisschilder
Sehr wichtig ist die dauerhafte Beschilderung entsprechend TRGI 5.3.4, so dass für alle ersichtlich ist, welche Gebäude von wo aus versorgt werden. Für Markierung an den Außenwänden der Gebäude stellt die ZVO Energie GmbH gelbe Plaketten zur Verfügung.
Inaugenscheinnahme
Bei der Abnahme müssen die Verbindungsstellen zugänglich sein und folgende Unterlagen übergeben werden:
- Kopie der Schweißerzeugnisse
- Schweißerprotokolle bei PE-Schweißungen
- Protokoll der Druckprobe
- Vermaßte Skizze der erdverlegten Leitung
Ist ein Installationsbetrieb nicht im Installateurverzeichnis des BDEW (Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e.V.) geführt, benötigt er eine Ausnahmegenehmigung. Diese erteilt für uns der BDEW Nord.
Wasser
Wir möchten die Zusammenarbeit beim Anmelde- und Prüfverfahren von Trinkwasseranlagen mit Ihnen als Vertragsinstallateure (VIU = Vertrags-Installations-Unternehmen) erleichtern. Deshalb bitte beachten:
Anmeldung
Das Formular „Anmeldung einer Trinkwasseranlage“ muss von einem zugelassenen Vertragsinstallateur in folgenden Fällen immer eingereicht werden:
- bei jeder Neuanlage
- bei jedem Umschluss einer Eigenversorgung
- bei jeder wesentlichen Änderung/Erweiterung
Für jeden Zähler benötigen wir einen separaten Antrag mit folgenden Angaben:
- Jede Kundenanlage ist mit einem Druckminderer und einem Filter nach DIN 19632 zu schützen.
- Ist eine gewerbliche Nutzung der Trinkwasseranlage vorgesehen und bei Anlagen mit einem Gesamt-Spitzendurchfluss von Vs ≥ 2,0 l/s, ist ein komplettes Strangschema und der rechnerische Nachweis der Stränge einzureichen.
- Nach Erhalt der genehmigten Anmeldeformulare kann der Vertragsinstallateur mit der Durchführung der Arbeiten beginnen.
Fertigstellung
Bitte teilen Sie uns die Fertigstellung der Anlage mit Antragsformular Anmeldung/Fertigstellung einer Trinkwasseranlage (zweite Seite) mit.
Wasserzähler
Der Wasserzähler wird vom Vertragsinstallateur telefonisch nach Fertigstellung der Anlage abgerufen und nach Terminvereinbarung durch die ZVO Energie GmbH installiert.
Telefon: 04561 399-316
Kupferrohre
In unserem Versorgungsgebiet ist die Installation aus blankem Kupfer nach EN 1057 mit Fittings nach EN 1254 nicht mehr zulässig. (DIN 50 930, Teil 6 (Mai 2001), „Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit”.
Neben denen in der DIN 1988, TRWI, Teil 2, genannten anderen Werkstoffen können innenverzinnte Kupferrohre mit Pressverbindern eingesetzt werden.
Standorte der Armaturen
Die Standorte dieser Armaturen sind so zu planen und zu bauen, dass sie auch später zur Wartung, für eine eventuelle schnelle Absperrung (z. B. Rohrbruch …) und die Ablesung gut zugänglich sind.
Bei technischen Fragen rufen Sie bitte Herrn Oliver Törner oder Herrn Peter Pogoda an:
Herr Törner: 04561 399 - 325 oder 0170 9147325
Herr Pogoda: 04561 399 - 393 oder 0170 9147393
Rechtliche Regelung aus der gültigen AVB WasserV
§ 11
Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze
(1) Das Wasserversorgungsunternehmen kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn
1. das Grundstück unbebaut ist oder
2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden können, oder
3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist.
(2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten.
(3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist.
§ 12
Kundenanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
Wasserzählerschächte für Zählergrößen Qn 2,5 und Qn 6,0
Für diese Wasserzählergrößen wird von der ZVO Energie GmbH bauseits ein aufpreispflichtiger Kunststoffwasserzählerschacht gestellt. Dieser ist wasserdicht ausgeführt, muss zum Ablesen und Zählerwechsel nicht bestiegen werden und kann auf Wunsch mit einem befahrbaren Deckel geliefert werden.
Wasserzählerschächte für Zählergrößen Qn 10 bis Qn 150
Bei diesen Wasserzählerschächten handelt es sich um Sondergrößen. Selbstverständlich können wir Ihnen bei der Beschaffung dieser Sondergrößen als Fertigelement (Edelstahl- oder wasserdichter Betonschacht) behilflich sein. Falls eine Ausführung mit Betonringen zur Disposition steht, sind folgende Ausführungsvorschriften unbedingt zu beachten:
- Der Schacht ist wasserdicht herzustellen. - Ab einer Tiefe von 2 m ist eine Einstiegshilfe vorzusehen.
- Die Schachtabdeckung muss frei zugänglich sein und von 1 Person zu öffnen sein.
- Allein für die von der ZVO E gesetzten Bauteile sind folgende Mindestschachtdurchmesser sind in Abhängigkeit von der Wasserzählergröße zu realisieren:
Wasserzählergröße | Mindest-Schachtdurchmesser |
---|---|
Qn 10 | 1,20 m |
Qn 15 | 1,50 m |
Qn 40 | 1,70 m |
Qn 60 | 1,90 m |
Qn 150 | 2,40 m |
Um für Sie eine einwandfreie Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, müssen die technischen Anlagen gewisse Anforderungen erfüllen. Beachten Sie bei Ihren Kunden das gegebenenfalls besondere Anforderungen an die Trinkwasseranlage besteht. Sollten Fragen diesbezüglich sein können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und der Wasserabgabesatzung, in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zum Schutz des Trinkwassers, dürfen störende Rückwirkungen auf die hauseigene Trinkwasser-Installation und auf das öffentliche Trinkwassernetz nicht erfolgen (TrinkwV, WAS, DIN 1988 und DIN EN 1717).
In der Vieh- und Landwirtschaft (inkl. privater Tierhaltung oder bei Biogasanlagen etc.) darf in der Regel kein unmittelbarer Anschluss an die Trinkwasser-Installation erfolgen. Insbesondere bei einer Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von Bakterien und Viren ist nach den a.a.R.d.T. eine physische Trennung („freier Auslauf“) wasserführender Systeme zur Trinkwasser-Installation und zum Trinkwassernetz erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass für Viehtränken, Kühlkreisläufe, Behälterfüllung, usw. eine entsprechende Sicherungseinrichtung („freier Auslauf“) vorhanden sein muss. Die Verantwortung und Haftung liegt beim Betreiber der Anlage!
Ist eine nichttrinkwasserführende Anlage vorhanden und nicht gemäß den a.a.R.d.T. abgesichert, ist von einer Gefährdung für die Beschaffenheit des Trinkwassers in der Trinkwasser-Installation und im vorgelagerten Trinkwassernetz auszugehen. Die Anlage hätte so nicht errichtet werden dürfen und ist in diesem Fall mit einem freien Auslauf nachzurüsten oder -falls erforderlich- neu zu errichten.
Alle Formulare als PDF-Download
Gas
- An- und Fertigmeldung Gasinstallation - ZVO Energie GmbH (853,1 KiB)
- An- und Fertigmeldung Gasinstallation Erläuterungen - ZVO Energie GmbH (348,3 KiB)
- Technische Installationsbedingungen für Gas-Kundenanlagen - ZVO Energie GmbH (945,6 KiB)
- Technische Installationsbedingungen für erdverlegte Gas Außenleitung - ZVO Energie GmbH (282,8 KiB)
Wasser
- An- und Fertigmeldung Trinkwasseranlage - ZVO Energie GmbH (839,7 KiB)
- Technische Installationsbedingungen für Trinkwasseranlagen - ZVO Energie GmbH (1,2 MiB)
- Regelungen Bau und Betrieb von Wasserzählerschächten - ZVO Energie GmbH (521,0 KiB)
- Anforderungen an die Absicherung der Trinkwasser-Installation und des Trinkwassernetzes bei Nutzung in der Vieh- und Landwirtschaft - ZVO Energie GmbH (820,1 KiB)
Kontakt für Installateure
Oliver Törner
Peter Pogoda