Recyclinghöfe: Änderung der Öffnungszeiten & Schließzeiten im Frühjahr

Ab dem 5. Mai 2025 gelten für den Recyclinghof Bad Schwartau neue Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr (statt bisher 16:30 Uhr)
Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr (unverändert)
Samstag: 8:00 – 13:00 Uhr (unverändert)

Aufgrund von Sanierungsarbeiten bleibt der Recyclinghof Bad Schwartau vom 12. bis 15. Mai geschlossen.

Öffnungszeiten der drei Recyclinghöfe während der Feiertage im Frühjahr:

  • Brückentage rund um den 1. Mai und Himmelfahrt regulär geöffnet (außer an Feiertagen) - Recyclinghof Neustadt schließt am 2. Mai bereits um 16:00 Uhr.
  • Am 8. Mai bleibt der Recyclinghof in Neuratjensdorf wegen einer internen Schulung ganztägig geschlossen.
  • Geschlossen: Samstag, 7. Juni (Pfingsten) und Montag, 9. Juni (Pfingstmontag)

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Recyclinghof Neuratjensdorf: Keine Annahme von Rest- und Gewerbeabfällen

Aus technischen Gründen können zurzeit auf dem Recyclinghof Neuratjensdorf weder Rest- noch Gewerbeabfälle zur Verwertung angenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Handel & Gewerbe

Gepflegt erfolgreich

Ob Gastronomie, Baugewerbe, Einzelhandel, öffentliche Einrichtungen oder Handwerk – als Spezialisten von der ZVO Abfallwirtschaft stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abfall mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob überlassungspflichtig oder Abfälle zur Verwertung – gemeinsam finden wir eine gesetzeskonforme, kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für Ihren Entsorgungsbedarf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Haben Sie spezielle Wünsche und Anforderungen an die Entsorgung? So können Sie beispielsweise große Abfallgefäße (4-rädrig, z.B. für Restabfall oder Abfallgemische zur Verwertung) bis zu zweimal wöchentlich von uns leeren lassen oder – für Restabfall nur als Saisonbetrieb – eine Bedarfsabfuhr auf Abruf beantragen. Auch Ihre Papiertonne entleeren wir auf Wunsch öfter oder stellen Ihnen einen 4-rädrigen 1.100 Liter-Behälter für Verkaufsverpackungen bereit.

Anträge, Bestellungen & Gebühren

 

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Der ZVO ist ein durch die EGSH Entsorgungsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

Müllwagen kippt Container

Dokumentation gemäß neuer Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung. Neben vielen Regelungen zum Umgang mit Abfällen (z.B. Getrennthaltung) sieht sie auch eine Dokumentationspflicht über alle entsorgten Abfälle und eventuell die innerbetriebliche Abfallsammlung vor. Die zu erstellende Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen und ist inhaltlich sehr umfangreich. Wir haben daher für Sie eine Vorlage bestellt, die Sie hier downloaden können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Vorlage handelt. Obwohl die Form von der Gewerbeabfallverordnung nicht vorgegeben ist, könnten Überwachungsbehörden (in Ostholstein die untere Abfallbehörde, d.h. der Kreis Ostholstein) abweichende Anforderungen stellen. Wenn Sie noch Fragen zur Gewerbeabfallverordnung haben, sprechen Sie uns gern an.

Ihre Ansprechpartner

Ralph Rillox      Ralf Domke      

04561 399-386

 

Gemeinsam finden wir eine kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für Ihren Entsorgungsbedarf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!