Abfallwirtschaft fährt vor + Recyclinghöfe über Ostern geschlossen

Die Abfallsammeltouren, die auf den Karfreitag fallen, werden vorgefahren. Konkret bedeutet dies, dass die geplanten Touren vom 29.03.2024 am 28.03.2024 stattfinden, die Touren vom 28.03.2024 am 27.03.2024 usw.
Die Touren am 25.03.2024 (Montag) werden bereits am Samstag, den 23.03.2024, gefahren.

Unsere Recyclinghöfe in Bad Schwartau, Neuratjensdorf und Neustadt i.H. bleiben vom 29.03. - 01.04.2024 geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen fröhliche Ostern!

Der Sanierungsfahrplan für Hausbesitzer:innen

Sie suchen den Einstieg in eine konkrete erste Maßnahme (zum Beispiel Austausch der Heizung), als auch eine Zukunftsperspektive für Ihr Gebäude? Dann ist der individuelle Sanierungsfahrplan genau richtig!

Der sogenannte "gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan" ist ein Konzept, den ein Energieberater für Sie als Immobilienbesitzer erstellt. Der Energieberater zeigt mögliche Sanierungsschritte an der Immobilie auf, berechnet Energieeffizienz und Kosten und bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge. Dabei schlägt er entweder eine umfassende Gesamtmaßnahme vor oder empfiehlt ein schrittweises Vorgehen mit einzelnen Maßnahmenpaketen. Darauf erstellt der Energieberater Ihren individuellen Sanierungsfahrplan.

Und das alles wird staatlich gefördert!

PREISE inkl. gesetzlicher USt.      
Anzahl Wohneinheiten 1 - 2 3 - 10 11 - 20
Beratungskosten 1.495 Euro 1.995 Euro 2.495 Euro
staatliche Förderung 1.196 Euro 1.596 Euro 1.700 Euro
Ihr Eigenanteil 299 Euro 399 Euro 795 Euro

Auftragsformular herunterladen

Bestellformular Sanierungsfahrplan

80% staatliche Förderung sichern - so geht‘s:

  • Beantragen Sie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Bei einem Vor-Ort-Termin gemeinsam mit einem qualifizierten und unabhängigen Energieberater unseres Kooperationspartners werden alle relevanten Daten Ihrer Immobilie für eine Ist-Analyse aufgenommen.
  • Anschließend erarbeitet Ihr Energieberater auf Basis dieser Daten und der Gebäudeunterlagen den Sanierungsfahrplan. Dieser umfasst Empfehlungen für Sanierungen oder Modernisierungen, wobei die Senkung des Energieverbrauchs immer im Vordergrund steht.
  • Wir senden Ihnen den erstellten Ergebnisbericht des Energieberaters zu.
  • Danach kontaktiert Sie der Energieberater für ein telefonisches Abschlussgespräch zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan.

Kontakt

Unsere Energieexperten beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen.

Häufige Fragen zum Sanierungsfahrplan (FAQ)

Wie ist der Ablauf eines Sanierungsfahrplans?

1. Beantragung des iSFP mit dem Bestellformular der ZVO Energie GmbH.

2. Prüfung und Beantragung der Förderung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) über eine/n qualifizierte/n und unabhängige/n Energieberater*in unseres Kooperationspartners Ingenieurbüro delta GmbH. Die Prüfung und Erteilung der Förderzusage durch das BAFA erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

3. Im Anschluss erfolgt die Planung, Beratung und Vor-Ort-Begehung sowie die Erstellung des iSFP. Hierfür wird ein separater Beratungsvertrag geschlossen und ein Termin für eine Vor-Ort-Begehung vereinbart.

4. Übergabe des Sanierungsfahrplans durch die delta GmbH.

5. Abwicklung der Formalitäten mit dem BAFA über den/die Energieberater*in.

Ist die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verpflichtend?

Nein, ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich. Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Er liefert aber Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen. Das BAFA fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer z. B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden.

Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?

Das BAFA übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten in Form eines Zuschusses. Den Zuschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Das erledigt unser Kooperationspartner für Sie.

Werden auch Einzelmaßnahmen gefördert?

Prinzipiell sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen möglich. In der Regel ist eine komplette energetische Sanierung jedoch sinnvoller. Falls dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, können die verschiedenen Schritte einer Sanierung auch in Einzelmaßnahmen abgearbeitet werden. Bei Umsetzung einer im Sanierungsfahrplan betrachteten Maßnahme beträgt bei Einzelmaßnahmen der staatliche Zuschuss 25%. Für Einzelmaßnahmen ist das BAFA der Ansprechpartner.

Ist es sinnvoll, einen Sanierungsfahrplan vor der Erneuerung der Heizung erstellen zu lassen?

Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch künftige Heiztechniken berücksichtigt. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer damit befasst, desto besser ist er für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Unnötige Kosten können dabei vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte zu achten ist.

Was ist, wenn das BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplans ablehnt?

Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Wenn keine Förderung möglich ist, z. B. weil bereits vor zwei Jahren eine geförderte Energieberatung für Ihr Haus durchgeführt wurde oder der Bauantrag ihres Hauses nicht mindestens zehn Jahre alt ist, können Sie von der Beantragung zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.

Wann kann ich eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen?

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.