Abholung Ihres Sperrmülls

Platz schaffen

Es gibt Restmüll, der einfach zu groß, zu sperrig und zu schwer für die reguläre Abfalltonne ist, wie z.B. viele Einrichtungsgegenstände im Haushalt. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Entsorgung und Verwertung dieses Sperrmülls.

Wie oft wird der Sperrmüll abgeholt?

Jeder Kunde mit einem Restabfallbehälter in der Regelabfuhr, hat Anspruch auf kostenlose Sperrmüllentsorgung in haushaltsüblichen Mengen. Auch für Mieter von Mehrfamilienhäusern gilt diese Regelung, wenn sie über einen Restabfallbehälter in der Regelabfuhr verfügen. Sowohl die Abholung, als auch Anlieferung auf den Recyclinghöfen ist für Anspruchsberechtigte kostenlos. Die Mengengrenze pro Anlieferung auf den Recyclinghöfen oder pro Abholauftrag betragen mindestens 1 m³ und maximal 3 m³. Ausgeschlossen von der kostenlosen Sperrmüll-Abgabe sind Anlieferungen durch Dritte (Containerdienste, Verwandte, Nachbarn, Entrümpler oder sonstige Dritte) und gewerbliche Kunden ohne einen Restabfallbehälter in der Regelabfuhr.

Die Abmessungen der Einzelstücke dürfen 2,00 x 1,50 x 0,75 m und ein Gewicht von 75 Kilogramm nicht überschreiten.

Wie beauftrage ich eine Sperrmüllabholung?

Die Sperrmüllabholung kann online über ein Formular oder telefonisch beauftragt werden. In einer Bestätigungsmail erhalten Sie dann den genauen Termin für die Abholung.

Sperrmüllabholung telefonisch beauftragen: Telefon 04561/399-600

Was gehört in den Sperrmüll?

Unter anderem:

  • Arbeitsplatten (Holz)
  • Autokindersitz
  • Bettgestell
  • Bügelbrett
  • Dreirad
  • Eckbank
  • Einkaufs Trolley
  • Fahrräder + Fahrradteile
  • Garderobe
  • Gardinenstange
  • Gitarre
  • Hängemattengestell (demontiert)
  • Holzleiter
  • Holzmöbel (Hocker, Kinderhochstühle, Stühle, Tische, Truhen)
  • Innenjalousie
  • Käfige von Kleintieren
  • Katzenbaum
  • Kettcar
  • Kinderroller
  • Fahrradkindersitze
  • Kinderspielzeug
  • Kinderwagen
  • Kinderwippe
  • Kleiderständer
  • Kommoden
  • Küchenschränke
  • Küchenspüle
  • Lattenrost
  • Laufgitter
  • Leiter aus Aluminium
  • Liegestühle
  • Matratzen
  • Polstermöbel
  • Puppenwagen
  • Regale
  • Regentonnen
  • Schränke
  • Schreibtische
  • Sonnenschirme und Ständer (nicht aus Beton)
  • Spanplatten (als Möbelstück)
  • Spiegel
  • Spielzeug (groß)
  • Spülbecken aus Metall und Kunststoff
  • Strandkörbe (zerlegt)
  • Tapeziertisch
  • Teppichläufer
  • Tischtennisplatte
  • Trampoline (zerlegt)
  • Wäschespinne

(in haushaltsüblichen Mengen)

Was gehört nicht in den Sperrmüll?

Unter anderem:

  • Abbruchholz (z.B. Paletten, Balken, Leisten)
  • Altkleider (Handtücher, Federbetten)
  • Altmetalle (Töpfe, Aluminium, Heizkörper)
  • Altpapier
  • Altreifen
  • Autofelgen
  • Außenjalousien
  • Backbleche
  • Bauabfälle
  • Blaue Säcke und andere verschlossene Behälter (gefüllte Kartons, Umzugskartons)
  • Bücher
  • Dachpappe
  • Dachrinnen
  • Duschvorhänge/Wände
  • Duschwannen aus Keramik
  • Elektrogeräte (Radio, TVs, Kühlboxen)
  • Fahrzeugteile
  • Gartenschläuche
  • Gartenzäune (Jägerzäune)
  • Glaswolle
  • Gusseisen
  • Glas (Aquarium, Altglas, Glasbausteine)
  • Innentüren
  • Kleintier-Außengehege aus Holz
  • Laminat und verlegte Böden
  • Markisen Mineralik (Mörtel, Keramik, Porzellan, Kacheln, Geschirr)
  • Paletten
  • Parkettfußböden
  • Schallplatten
  • Teppichböden
  • Vasen
  • Vertäfelung
  • Waschbecken
  • WC

Sie möchten Elektro-Großgeräte entsorgen?

Die Abholung von Elektro-Großgeräten wie Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Elektroherden erfolgt durch uns auch kostenfrei.

Hinweis für die Sperrmüllabholung

Bitte stellen Sie die angemeldeten Gegenstände am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr am Straßenrand bereit. Bitte achten Sie darauf, dass keine Gefährdung für Fußgänger und Verkehr ausgeht und die Straße nicht verschmutzt wird.

Falls Sie nicht angemeldete Sperrmüll-Gegenstände dazustellen, werden diese bis zu einer Gesamtmenge von insgesamt drei Kubikmetern kostenlos entsorgt. Mehrmengen sind gebührenpflichtig.

Ihr Sperrmüll ist zu schade zum Wegwerfen?

Hier geht es zum kostenlosen Tausch- und Verschenkemarkt.

Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände nehmen auch gerne die gemeinnützigen Gesellschaften BQOH, AWO oder NGD für ihre Sozial- und Mehrwert-Kaufhäuser an.

Sie haben noch weiteren Sperrmüll?

Kunden mit einem Behälter in der Regelabfuhr können ihren Sperrmüll auch auf unseren drei Recyclinghöfen abgeben.