Abfallwirtschaft fährt vor + Recyclinghöfe über Ostern geschlossen

Die Abfallsammeltouren, die auf den Karfreitag fallen, werden vorgefahren. Konkret bedeutet dies, dass die geplanten Touren vom 29.03.2024 am 28.03.2024 stattfinden, die Touren vom 28.03.2024 am 27.03.2024 usw.
Die Touren am 25.03.2024 (Montag) werden bereits am Samstag, den 23.03.2024, gefahren.

Unsere Recyclinghöfe in Bad Schwartau, Neuratjensdorf und Neustadt i.H. bleiben vom 29.03. - 01.04.2024 geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen fröhliche Ostern!

Gaspreiszusammensetzung

Wie kommt eigentlich unser Gaspreis zustande?

Mit Ihrer jährlichen Verbrauchsabrechnung informieren wir Sie darüber, wieviel Gas Sie verbraucht haben und wieviel Sie dafür bezahlen müssen. Dabei unterscheiden wir zwischen dem Arbeitspreis und dem Grundpreis:

  • Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig. Er beinhaltet zum Beispiel die Kosten für die Gasrechnungslegung und den Zahlungsverkehr sowie auch die an Dritte zu zahlenden Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung.
  • Der Arbeitspreis wird individuell berechnet. Es ist der Preis für die real verbrauchte Energie. Der Verbrauchspreis von Gas wird in Cent je Kilowattstunde angegeben.

Doch wie genau setzt sich der Gaspreis zusammen? Welche Kostenbestandteile stecken dahinter und wie groß sind ihre Anteile? Das wollen wir Ihnen an dieser Stelle einmal transparent darstellen und erläutern. Und zwar am Beispiel unserer Grundversorgung zum 01.01.2023 bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh.

An unserem Diagramm können Sie erkennen, dass sich der Gaspreis aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammensetzt: dem Preis für Beschaffung und Vertrieb des Gases, den Netzentgelten, die für die Netznutzung anfallen, und den staatlich geregelten Steuern und Umlagen.

Was genau steckt nun hinter diesen Bestandteilen?

1. Gasbeschaffung und Vertrieb

Der weitaus größte Anteil, nämlich rund 75 %, fällt für die Gasbeschaffung an. Das sind die Kosten, die wir für den Einkauf des Gases an den Gasmärkten bezahlen müssen. Die Einkaufspreise entstehen durch den Wettbewerb an den Märkten. Sie werden aber auch durch andere äußere Einflüsse wie das aktuelle Weltgeschehen stark beeinflusst.

In diesem Kostenbestandteil enthalten sind auch die Ausgaben für den Vertrieb. Diese decken unseren gesamten Verwaltungsaufwand ab – von der Kundenberatung bis zur Rechnungsstellung – sowie unsere Marge. Durch die ständige Optimierung unserer Einkaufsstrategien und gutes Wirtschaften haben wir zumindest zum Teil Einfluss auf die Höhe dieser Kosten.

Auf alle anderen hier genannten Kostenbestandteile – das sind rund 25 % des Gaspreises – haben wir keinen Einfluss!

2. Netzentgelte inklusive Messung und Messstellenbetrieb

Für den sicheren Transport von Gas von der Quelle bis zu Ihnen nach Hause, den Betrieb und die Instandhaltung der Gasleitungen und die für die Verbrauchsmessung notwendigen Zähler fallen Kosten an, die zusammen das Netzentgelt bilden. Mit 8 % sind die Netzentgelte, die durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierbehörde reguliert werden, ebenfalls ein fester Bestandteil unseres Gaspreises.

3. Steuern, Abgaben und Umlagen, CO2-Preis

17 % unseres Gaspreises bilden die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen. Als Verbraucher*in müssen Sie allein für die Nutzung von Gas 8 % Energiesteuer (Gassteuer) zahlen. Als Netzbetreiberin sind wir verpflichtet, eine sogenannte Konzessionsabgabe an die Gemeinden zu zahlen. Das ist quasi die Gegenleistung dafür, dass wir die öffentlichen Straßen und Wege für das Verlegen und Warten unserer Gasleitungen nutzen dürfen. Diese Konzessionsabgabe fließt ebenfalls in den Kostenbestandteil Steuern, Abgaben und Umlagen mit ein. Darüber hinaus gibt es seit dem 01.01.2021 mit dem CO2-Preis eine weitere staatliche Abgabe für die Emissionen von Kohlendioxid, die Sie bezahlen müssen. Zum 01.10.2022 sind außerdem die Gasspeicherumlage sowie die Bilanzierungsumlage als weitere gesetzliche Preisbestandteile hinzugekommen.

Auf alle in den Punkten 1 . bis 3. genannten Kostenbestandteile zahlen Sie dann zusätzlich die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von derzeit 7 %.

Mit jeder eingesparten Kilowattstunde schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.