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Zentrale und dezentrale Entwässerung

Für anfallendes Schmutzwasser braucht jedes Grundstück einen Anschluss ans Kanalnetz. Dieses leitet das Abwasser zu großen Kläranlagen, wo es gereinigt wird. Ist ein zentraler Anschluss nicht möglich, kann dezentral mit einer Kleinkläranlage oder Sammelgrube auf dem eigenen Grundstück entwässert werden. Alle Anschlussarten müssen mit dem ZVO abgestimmt und von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden.

Für Informationen rund um Ihren Abwasseranschluss, von der Anmeldung bis zur Fertigstellung, haben wir eine Checkliste zusammengestellt.

Das sind Möglichkeiten der Schmutzwasserentsorgung:

1. Anschluss an die zentrale Schmutzwasserentsorgung

Der ZVO Entwässerung nimmt die Abwasserbeseitigung im Zuständigkeitsgebiet als öffentliche Aufgabe wahr. Wir verlegen den Abwasseranschluss bis maximal einen Meter auf das Grundstück. Der Abwasseranschluss besteht aus der Herstellung eines Kontrollschachtes für Schmutzwasser und dem Anschluss des Kontrollschachtes an das öffentliche Abwassernetz.

Was kostet das?

1. Erstattungsgebühr (für die Herstellung der erforderlichen Grundstücksanschlussleitung)
2. Einmaliger Anschlussbeitrag (für jedes angeschlossene Grundstück). Kosten abhängig von der Geschossfläche

Wichtiger Hinweis

Die Leitungen von dem Gebäude bis zu dem zentralen Anschlusspunkt und der Übergabeschacht sind von Ihnen als Grundstückseigentümer zu erstellen.

Alle wichtigen Dokumente zum Thema Schmutzwasser

2. Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

a. Kleinkläranlage

Der Betrieb einer Kleinkläranlage kommt z. B. bei Einzelhäusern und kleinen Siedlungen in Frage, wenn ein Anschluss an große, kommunale Kläranlagen nicht möglich ist. Kleinkläranlagen erfassen und behandeln bis zu 8 m³ Schmutzwasser am Tag.

Wie funktioniert eine Kleinkläranlage?

Im Prinzip funktioniert eine Kleinkläranlage wie eine große Kläranlage, die für viele Haushalte ausgelegt ist. Es gibt eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe. In der mechanischen Reinigungsstufe werden die Grob- und Feststoffe in einem Becken herausgefiltert. Dabei entsteht Schlamm, in dem dann in der biologischen Reinigungsstufe Mikroorganismen die Arbeit leisten: Sie ernähren sich von den organischen Bestandteilen und reinigen auf diese Weise das Wasser. Nach der Reinigung werden die flüssigen geklärten Bestandteile in Gewässer eingeleitet bzw. auf dem Grundstück versickert. Der in der Anlage zurückbleibende Klärschlamm muss vom jeweiligen zuständigen Schmutzwasserentsorger abgesaugt und entsorgt werden. Wo der ZVO diese Aufgabe übernimmt, können Sie in unserem Zuständigkeitsfinder nachschauen.

Wichtiger Hinweis

Für den Bau, den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen gelten rechtliche Vorschriften. In Schleswig-Holstein sind dies maßgeblich die DIN 4261 S-H. Teil 1, 2,4 sowie DIN 12566. Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist bei dem Betrieb einer Kleinkläranlage zwingend erforderlich.

Kleinkläranlage beantragen

Hier können Sie den Antrag für die Errichtung einer Kleinkläranlage herunterladen:

Weitere Informationen zur Abwasserentsorgung

Mehr Informationen zu den Gebühren der Abwasserentsorgung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:

b. Sammelgrube

Der Bau und Betrieb von Sammelgruben ist als Übergangslösung oder in Ausnahmefällen bei Grundstücken mit unregelmäßiger saisonaler Nutzung, wie Ferienhäusern, Wochenend-, Garten- und Erholungsgrundstücken möglich. In diesen Ausnahmefällen ist aber der Nachweis erforderlich, dass der Betrieb einer Kleinkläranlage nicht gewährleistet werden kann.

Wie funktioniert eine Sammelgrube?

Eine Sammelgrube ist ein unterirdischer wasserundurchlässiger Behälter ohne Ab- und Überlauf. Hier wird sämtliches Schmutzwasser – kein Niederschlagswasser – gesammelt und mit Hilfe eines Saugwagens bei Bedarf abgepumpt und fachgerecht entsorgt.

Wichtiger Hinweis

Als Betreiber einer abflusslosen Grube müssen Sie die Angaben des Herstellers zum Betrieb, zur Wartung und die Anforderungen an die Dichtheit der Grube beachten. Der Einbau und Betrieb bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den ZVO.

Das sind die Möglichkeiten der Niederschlagswasserbeseitigung:

Wir kümmern uns auch um die Beseitigung von Niederschlagswasser, also Regen, Hagel oder Schnee.

1. Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung

Immer dann, wenn keine ortsnahe Versickerung möglich ist, werden die Niederschläge durch unser Kanalsystem abgeleitet und dem Wasserkreislauf wieder zugeführt. Dieses Abwasser kann ungereinigt wieder in die Natur gegeben werden.

2. Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung

Bei einer dezentralen Entwässerung muss das Niederschlagswasser durch ortsnahe Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitig werden.

Dichtheitsprüfung von Schmutzwasseranschlüssen

Unser sauberes Grundwasser ist ein hohes Gut. Daher muss die Dichtheit von Abwasserkanälen und Leitungen in vorgeschriebenen Abständen überprüft werden. Schleswig Holstein orientiert sich dabei an den Vorgaben der DIN-Norm DIN 1986-30.

In Wasserschutzgebieten und bei gewerblichen Entwässerungsanlagen musste bereits bis Ende 2015 eine erste Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen erfolgt sein. Die Wiederholungsprüfungen stehen je nach Wasserschutzzone alle fünf, 15 oder 30 Jahre an. Außerhalb von Wasserschutzgebieten läuft die Frist für die Erstprüfung bis Ende 2025. Die Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlagen sind für die Umsetzung der Prüfung verantwortlich. Bitte die Nachweise gut aufbewahren!

Das sind die Fristen für die Dichtheitsprüfung von Schmutz- oder Mischwasserhausanschluss auf Privatgrundstücken:
bis zum 31.12.2025 (außerhalb von Wasserschutzgebieten II, III und III A)

Ausnahme: Wird die Sanierung der anliegenden öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle erst nach 2022 abgeschlossen, können Sie den Abschluss dieser Maßnahme abwarten und haben dann drei Jahre Zeit, Ihre Abwasseranschlüsse auf Dichtheit zu prüfen.

Das sind die Fristen für Wiederholungen:
Wasserschutzgebiet der Schutzzone II: nach 5 Jahren
Wasserschutzgebiet der Schutzzone III und IIIA: nach 15 Jahren
Übrige Gebiete: nach 30 Jahren

Entwässerungsanlagen für Regenwasser
Grundstücksentwässerungsanlagen, in denen nur gering verschmutztes Regenwasser von reinen Wohnungsgrundstücken abgeleitet wird, müssen nicht gemäß dieser Norm übergeprüft werden. Dies gilt auch für Anlagen auf industriell und gewerblich genutzten Grundstücken mit einer hinsichtlich der Regenwasserbelastung vergleichbaren Nutzung sowie für Regenwasseranlagen auf anderen Grundstücken in reinen und allgemeinen Wohngebieten bis zu einer befestigten Fläche von 1000 m².