Abwasser

Engpässe beim Kompost auf dem Recyclinghof Bad Schwartau

Wir freuen uns über die positive Resonanz auf unsere Aktion „Kostenfreier Kompost für Nutzerinnen und Nutzer einer Biotonne in Ostholstein“. Aufgrund des großen Interesses kann es zu Engpässen bei der Verfügbarkeit des Komposts kommen. Auf dem Recyclinghof in Bad Schwartau können Sie aktuell bis voraussichtlich Anfang der kommenden Woche KEINEN Kompost erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt begrüßen zu dürfen.

Die Aktion läuft noch bis zum 04.05.2024. Die Abgabe des Komposts erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. Pro Haushalt werden maximal 1 Kubikmeter ausgegeben.

Alle wichtigen Fakten zu Ihrem Abwasseranschluss - Die praktische Checkliste

Vor Kauf des Grundstücks

1. Wer ist für den Abwasser-Netzanschluss auf meinem Grundstück zuständig?
Online-Check im ZVO-Zuständigkeitsfinder


2. Kommt eine zentrale oder dezentrale Schmutzwasserentsorgung oder eine Mischform zum Tragen?


3. Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Abwasseranschlusses?

Hier finden Sie unsere Schmutzwasserbeseitigungssatzung.
Hier finden Sie unsere Beitrags- und Gebührensatzung für die Schmutzwasserbeseitigung.


4. Niederschlagswasserbeseitigung

Hier finden Sie unsere Niederschlagswasserbeseitigungssatzung.
Hier finden Sie unsere Beitrags- und Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung.


5. Wo beantragen Grundstückseigentümer einen Anschluss zur Abwasserbeseitigung?

Hier finden Sie den Antrag.


6. Warum muss ich in den Bauvorbereitungen eine Planauskunft einholen?

Eine Planauskunft verrät einem Grundstücksbesitzer, ob bereits Anschlussleitungen bestehen und in welcher Lage/Tiefe sich vorhandene Leitungen befinden. Diese Information ist auch wichtig, um Beschädigungen von bestehenden Leitungen zu vermeiden.
Diese Infos zum Grundstück bei der Anfrage angeben:
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
und/oder: Gemarkung/Flur, Flurstück.

Kontaktdaten vom Eigentümer bzw. Anfragenden nicht vergessen.
Zur Planauskunft

Bitte beachten:
Richtlinie zum Schutz unterirdischer Versorgungsanlagen (Rohrleitungen und Kabel)

Zu Beginn der Planungsphase

7. Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Antrag auf Anschluss zur Abwasserbeseitigung:

a. Schmutzwasser:

Zentrale Entsorgung
Formular Anmeldung-Anschluss-zentrale-Schmutzwasserbeseitigung ausgefüllt einreichen.

oder:

Dezentrale Entsorgung
Formular Antrag-Errichtung-Kleinklaeranlage ausgefüllt einreichen.

b. Niederschlagswasser:

Zentrale Entsorgung:
Formular Anmeldung-Anschluss-zentrale-Niederschlagswasserbeseitigung und Flächenerfassungsbogen-Niederschlagswasser ausgefüllt einreichen.

oder:

Dezentrale Entsorgung:
Formular Antrag-Errichtung-dezentrale-Niederschlagswasserbeseitigungsanlage ausgefüllt einreichen.


8. Was macht der ZVO?

ZVO prüft Unterlagen und legt Kundenprofil an.
ZVO sendet geprüfte Unterlagen an den Grundstückseigentümer zurück.
Bei dezentralen Abwasseranschlüssen mit nachgeschalteter Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer sendet der ZVO die geprüften Unterlagen zur unteren Wasserbehörde zur Genehmigung des Betriebs einer Kleinkläranlage.
Außerdem berechnen wir anhand der eingereichten Unterlagen ggf. Anschlussbeiträge anhand der anrechenbaren Geschossfläche und veranlassen, falls nötig, die Erstellung der Grundstücksanschlussleitung/en.


9. Welche Anträge sind bei der Gemeinde einzureichen?

Bauantrag der Gemeinde ausfüllen und einreichen.

Nach Fertigstellung der Grundstücksbebauung

Was ist jetzt noch zu tun?


10. Fertigstellungsmeldung bei Inbetriebnahme der Schmutzwasserbeseitigungsanlage auf eigenem Grundstück (i.d.R. nach Inbetriebnahme der Trinkwasseranlage) an den ZVO senden.


11. Erstmaligen Gebührenbescheid abwarten - mit der Info zur Festsetzung und Zahlung der jährlichen Gebühren.

Achtung: Bei Neubauten bekommen Sie je nach Gegebenheiten einen Bescheid über Anschlussbeiträge und einen Erstattungsbescheid über die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung/en

Ihr Kontakt Abwasser-Netzanschluss

Per E-Mail an:

 

Oder rufen Sie uns an:

Jörn Wulff:  04561 399-489

Miriam Houdek:  04561 399-161