ZVO-Wintertipp #1

Einfrieren von Außenwasserhähnen vermeiden

Wasser in der Leitung gefriert bereits bei null Grad Celsius und dehnt sich bei Kälte aus. Dadurch kann der Wasserhahn und möglicherweise auch das Rohr sowie das Mauerwerk beschädigt werden. Soweit muss es nicht kommen – Mit diesen Tipps vermeiden Sie ärgerliche Frostschäden:

·    Wasserzähler vor dem Einfrieren schützen. So können Schäden an der Bausubstanz vermieden werden.

·    Wasserleitungen in Wochenendhäusern und Kleingartenanlagen abstellen und entleeren.

·    Sprengwasserzähler (Gartenwasserzähler) vor der Frostperiode abbauen und das Wasser rechtzeitig am Innenventil im Haus abstellen.

·    Einen am Hauswasserzähler entstandenen Schaden bitte unverzüglich der ZVO Energie GmbH melden unter der Telefonnummer 04561 399-400

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