Recyclinghöfe: Änderung der Öffnungszeiten & Schließzeiten im Frühjahr

Ab dem 5. Mai 2025 gelten für den Recyclinghof Bad Schwartau neue Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr (statt bisher 16:30 Uhr)
Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr (unverändert)
Samstag: 8:00 – 13:00 Uhr (unverändert)

Öffnungszeiten der drei Recyclinghöfe während der Feiertage im Frühjahr:

  • Brückentag um Himmelfahrt regulär geöffnet (außer an Feiertagen)
  • Geschlossen: Samstag, 7. Juni (Pfingsten) und Montag, 9. Juni (Pfingstmontag)

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Recyclinghof Neuratjensdorf: Keine Annahme von Rest- und Gewerbeabfällen

Aus technischen Gründen können zurzeit auf dem Recyclinghof Neuratjensdorf weder Rest- noch Gewerbeabfälle zur Verwertung angenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hinweis zur Zählerablesung

von Jasmin Brunner

Liebe Kund*innen,

wir möchten Ihren Jahresverbrauch korrekt abrechnen. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung: Bitte teilen Sie uns spätestens bis zum 31.12.2022 ihren aktuellen Zählerstand mit. Nur so können wir gewährleisten, dass der Gasverbrauch bis zu diesem Ablesedatum noch zu den alten Konditionen abgerechnet wird. In den nächsten Tagen erhalten Sie die Ablesekarte bzw. die E-Mail mit den entsprechenden Informationen und Anleitungen.

Bitte beachten Sie: Ohne Information über Ihren aktuellen Zählerstand müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Im Rahmen einer Schätzung besteht immer die Gefahr, dass diese weit vom tatsächlichen Verbrauch abweicht. Über mehrere Jahre kann dies im Rahmen zu hoch angesetzter Schätzungen zu einem Guthaben führen, im Rahmen zu niedrig angesetzter Schätzungen aber auch zu massiven Nachforderungen.

Sie möchten uns Ihre Zählerstände mitteilen? Schicken Sie uns die ausgefüllte Ablesekarte zurück, über das Kundenportal unserer Homepage (https://kundenportal.zvo.com) oder per Telefon. Natürlich können Sie uns auch Ihre Zählerstände ganz einfach online mitteilen: https://www.ablesen.de/ostholstein/. Hinweis: Beim Anklicken des Links verlassen Sie die Seite des ZVO.

Zurück