Engpässe beim Kompost auf den Recyclinghöfen

Wir freuen uns über die positive Resonanz auf unsere Aktion „Kostenfreier Kompost für Nutzerinnen und Nutzer einer Biotonne in Ostholstein“. Aufgrund des großen Interesses kann es zu Engpässen bei der Verfügbarkeit des Komposts kommen. Auf den Recyclinghöfen können Sie aktuell bis voraussichtlich Anfang der kommenden Woche KEINEN Kompost erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt begrüßen zu dürfen.

Die Aktion läuft noch bis zum 04.05.2024. Die Abgabe des Komposts erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. Pro Haushalt werden maximal 1 Kubikmeter ausgegeben.

Erdgasflamme Herd

Energiepreisbremse beschlossen

von Jasmin Brunner

ZVO Energie GmbH: So kommen die Hilfen bei Verbraucher:innen und Unternehmen an

Am Donnerstag, dem 15. Dezember 2022, hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten möchte die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dieser Beschluss eine gute Nachricht. Für die ZVO Energie GmbH als regionaler Gasversorger bedeutet es eine gewaltige Kraftanstrengung bei Mitarbeitenden und Dienstleistern, die Preisbremse zu dem vorgegebenen Termin umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfe pünktlich und korrekt bei den Kundinnen und Kunden ankommt“, sagt Sven Bäumler, Geschäftsführer der ZVO Energie GmbH. Der Geschäftsführer erklärt, wie die Gaspreisbremse funktioniert.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das bedeutet, Verbraucher:innen können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Gaspreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung beim Erdgas im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent und für Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).

Kunden, die mehr als 80 Prozent der Energiemenge des Vorjahres verbrauchen, zahlen für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung möchte die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Frederike Muhs, Leiterin Vertrieb und Marketing der ZVO Energie GmbH und unterstreicht nochmals, wie wichtig das Energiesparen in der aktuellen Situation ist. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 wird in der Branche erwartet. Kund:innnen mit einem noch laufenden Vertrag und Preisen mit weniger als 12 (Gas) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh zahlen diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Für eine Familie mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh in der ZVO-Grundversorgung könnten die Einsparungen wie folgt aussehen:

1.  Die Familie senkt ihren Verbrauch nicht ab und hat weiterhin einen Gasverbrauch von 20.000 kW/h und liegt somit bei 100 Prozent des Vorjahresverbrauches: In diesem Fall werden die ersten 80% zu dem subventionierten Preis und die verbleibenden 20% zu dem vollen Preis abgerechnet. Sie sparen auf diesem Wege ca. 830 € brutto ein.

2.  Die Familie senkt ihren Gasverbrauch um 4000 kW/h auf 80 Prozent des Vorjahres und verbraucht somit nur noch 16.000 kW/h. Hier kommt die Gaspreisbremse noch stärker zum Tragen und sie sparen ca. 1.500 Euro brutto ein.

Unter dem Strich heißt das: Es lohnt sich immer Gas einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Kund:innen, die ihren Verbrauch auf die 80 % begrenzen, merken diese Einsparungen deutlich auf ihrem Konto. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ wird der volle vertraglich vereinbarte Preis fällig.

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Gas und Wärme bei der ZVO Energie zu profitieren, müssen Verbraucher*innen nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützt sich der Versorger auf die Verbrauchswerte aus der Vergangenheit zur Errechnung der zukünftigen Verbrauchsprognose: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von der Entlastung, Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen für Gas informiert die ZVO Energie GmbH vor dem 1. März. Für die ZVO Energie GmbH bedeutet die Umsetzung der Gaspreisbremse einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungen von rund 20.000 Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden. Wenn ein Gesetz beschlossen wurde, beginnt für uns die Arbeit: Sehr schnell müssen wir die komplexen Anforderungen – juristisch, in der IT und in der Software - umsetzen“, erklärt Jens Egner, Abteilungsleiter Abrechnung. „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von der Entlastung profitieren. Wir arbeiten wirklich schnell und setzen noch schneller um. Nicht in jedem Fall können Änderungen sofort berücksichtig werden – aber da passen wir natürlich zeitnah an“, bittet er um Verständnis.

Die gestiegenen Gaspreise seien für unsere Kundinnen und Kunden eine hohe finanzielle Belastung. Deshalb sei die Gaspreisbremse dringend notwendig, so Egner. „Der Unmut über die gestiegenen Gaspreise ist verständlich. Aufgrund des Ukrainekrieges gab es Verwerfungen auf dem Energiemarkt: Die Einkaufspreise sind enorm gestiegen und werden auf einem hohen Niveau verharren“. Unseren Kundinnen und Kunden, so Egner, wolle er auf diesem Wege für ihr Verständnis danken.

Weitere Informationen können hier nachgelesen werden: www.zvo.com/gas-waerme-aktuell-beitrag/faq-preisbremsen-gas-und-waerme.

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