Recyclinghof Neuratjensdorf: keine Annahme von Gewerbeabfällen und Restabfällen

Auf unserem Recyclinghof in Neuratjensdorf können aus technischen Gründen aktuell keine Gewerbeabfälle und Restabfälle angenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und informieren Sie, sobald die Annahme wieder möglich ist.

Erdgasflamme Herd

Energienewsletter August

von Jasmin Brunner

Gasversorgung aktuell

Wo stehen wir derzeit?

Wir befinden uns in einer Energiekrise, die uns alle vor bislang nicht gekannte Herausforderungen stellt. Seit mehr als einem Jahr bereits klettern die Gaspreise, in den letzten Monaten hat dies deutlich zugenommen. Für uns als Energieversorger bedeutet das deutlich höhere Kosten für die Beschaffung von Energie. Noch in 2021 beliefen sich unsere Beschaffungskosten für Gas im gesamten Jahr auf rund 12 Mio. €. Mit den deutlich gestiegenen Preisen rechnen wir für 2023 aktuell mit 100 Mio. €.

Darüber hinaus hat die zum 01.10.2022 eingeführte Gas-Beschaffungsumlage gemäß § 26 EnSiG direkte Auswirkung auf den Gaspreis. Um weiter wirtschaftlich arbeiten und unserem Versorgungsauftrag nachkommen zu können, müssen wir diese Kosten nun an unsere Kund*innen weitergeben.

Ausblick: Ist ein Ende absehbar?

Wie sich der Markt entwickeln wird, wissen wir auch nicht. Wir justieren täglich neu, um weiterhin für unsere Kund*innen der sichere Versorger in der Region zu sein und sind zuversichtlich, dass wir als ZVO stabil genug aufgestellt sind, um diese Krise so gut wie möglich zu überstehen.

Was sind Gasumlagen?

Die Gasumlagen sind eine Maßnahme der Bundesregierung. Sie wurden per Gesetz angeordnet, um die Auswirkungen der aktuell herrschenden Gaskrise einzudämmen. Mit der Gasumlage sollen die Zusatzkosten, die beim Einkauf von fossilem Erdgas aufkommen, ausgeglichen werden.

Welche neuen Gasumlagen gibt es?

Die Bundesregierung hat die Gasspeicherumlage und die Gasbeschaffungsumlage neu eingeführt. Damit möchte die Bundesregierung eine stabile Gasversorgung sicherstellen und gleichzeitig Energieunternehmen entlasten. Lieferengpässe, Lieferausfälle oder Schließungen sollen vermieden werden. Die Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage werden zum 01. Oktober 2022 erhoben. Am 04. August hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen, am 09. August 2022 trat die Verordnung in Kraft.

Gasbeschaffungsumlage: Definition, Höhe und Laufzeit

Wenn sich Gasimportmengen erheblich reduzieren, muss anderweitig Ersatz beschafft werden. Die Ersatzbeschaffungen sind sehr teuer.

Mittels der neuen Gasbeschaffungsumlage werden die Kosten der Ersatzbeschaffung für ausgefallene Gasimporte auf alle privaten und gewerblichen Gaskund*innen verteilt. Für alle Gas-Lieferanten ist die Umlage gleich hoch. So sollen Lieferketten und Marktmechanismen lange aufrecht erhalten werden.

Vorerst ist die Gasumlage zeitlich begrenzt und soll mit einer Höhe von 2,419 Ct/kWh (Netto zzgl. angepasster USt.) vom 01. Oktober 2022 bis zum 01. April 2024 anfallen. Alle drei Monate wird die Höhe überprüft und ggf. wird eine erneute Preisanpassung notwendig. Das kann eine Steigung, aber auch eine Senkung der Gasumlage möglich machen.

Gasspeicherumlage: Definition, Höhe und Laufzeit

Die Gasspeicherumlage sichert die Füllstandvorgaben für Gasspeicheranlagen. Mögliche Mehrkosten werden auf alle Gaskund*innen verteilt. Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz sicherstellen, dass auch beim Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung im Winter sichergestellt ist.

Um die festgelegten Gasspeicherstände zu erreichen, ist der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (Trading Hub Europe (THE)) berechtigt, Gas einzukaufen und einzuspeichern. Dies erfolgt zur Zeit zu sehr hohen Einkaufspreisen. Die dafür anfallenden zusätzlichen Kosten werden bis zum 1. April 2025 über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert

Alle Kosten, die deshalb bis zum 01. April 2025 anfallen, werden über die Gasspeicherumlage finanziert, welche durch den Gaspreis auf alle Gaskund*innen verteilt wird. Wie genau die Gasspeicherumlage auf die Endverbraucher umgelegt wird, ist noch unklar.

Auch die Höhe der Gasspeicherumlage wird alle drei Monate überprüft und angepasst. Am 18. August wurde nun auch die tatsächliche Höhe der Umlage durch Trading Hub Europe (THE) bekannt gegeben und beträgt 0,059 ct/kWh (Netto zzgl. USt.). Bei einem Jahresverbrauch von beispielsweise 20.000 Kilowattstunden, würden jährlich Mehrkosten von etwa 11,80 Euro ohne Mehrwertsteuer auf Sie zukommen.

Was versteht man unter Speicherfüllständen? Welche Ziele wurden gesetzt? Wie ist der Füllstand der Gasspeicher?

Die Bundesregierung möchte die Gasversorgung des Landes sichern. Daher hat sie ein Gesetz mit folgendem Inhalt beschlossen: An bestimmten Stichtagen müssen konkrete Mindestfüllstände erreicht werden. Zum 1. Oktober 2022 müssen die Speicher zu 85 Prozent gefüllt sein, zum 1. November 2022 zu 95 Prozent und am 1. Februar 2023 immer noch zu 40 Prozent. Ein neues Zwischenziel von 75 Prozent zum 1. September soll zu schnellerem Einspeichern führen. Zur Zeit liegen die Füllstände der Speicher bei rund 80 Prozent. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.

Welche Umlagen gibt die ZVO Energie an Kund*innen weiter?

In die aktuelle Preisanpassung fließt nur die Gasbeschaffungsumlage gemäß § 26 EnSiG ein (die sogenannte „Gasumlage“). Die Gasspeicherumlage nach §§ 35e, 35g EnWG geben wir derzeit nicht an die Kund*innen weiter. Weitere bestehende Umlagen, wie z.B. die Bilanzierungsumlage, wurden zum 01.10.2022 erhöht. Diese Umlagen gibt die ZVO Energie GmbH zur Zeit auch nicht weiter.

Wie oft werden die Gaspreise für Endkunden geändert?

Viele Faktoren beeinflussen den Gaspreis. Bereits 2021 stiegen die Gaspreise an den Großhandelsmärkten. Ursache hierfür waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter sowie eine weltweit gestiegene Nachfrage durch eine steigende Konjunktur nach der Corona-Pandemie. Durch den Ukrainekrieg ist der Druck auf den Gaspreis weiter gestiegen. Energieversorger standen daher beim Einkauf vor Kosten in nie dagewesener Höhe.

Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufs die gestiegenen Kosten an die Kund*innen weitergeben müssen.

Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatlich induzierte Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren. Vor allem durch die beiden neuen, volatilen Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten kann es sein, dass Gaspreise mehrfach im Jahr angepasst werden müssen.

 

Quellen: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Gasspeicher-in-Deutschland-So-steht-es-um-die-Fuellstaende,gasspeicher120.html
https://www.bdew.de/energie/
https://www.bundesnetzagentur.de

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