ZVO Recyclinghöfe vom 02.10. ab 12 Uhr und am 03.10.2024 ganztägig geschlossen

Der ZVO möchte darüber informieren, dass alle ZVO Recyclinghöfe vom Mittwoch, den 2. Oktober ab 12 Uhr und Donnerstag, den 3. Oktober, ganztägig in Bad Schwartau, Neuratjensdorf und Neustadt i.H. geschlossen sind. Ab dem 4. Oktober sind die Recyclinghöfe wieder geöffnet. Der Recyclinghof in Neustadt i.H. hat am 4. Oktober eine verkürzte Öffnungszeit und ist ab 16 Uhr geschlossen.

Aktuelle Öffnungszeiten finden Kund:innen auf der ZVO Homepage unter https://www.zvo.com/recyclinghoefe oder in der ZVO Abfall App https://www.zvo.com/abfall-app.  

Der ZVO bedankt sich im Voraus für das Verständnis.

Hinweis zur Zählerablesung

Die Firma co.met GmbH hat im Auftrag des Zweckverbands Ostholstein E-Mails zur Zählerablesung versendet. Der E-Mail-Absender lautet Zweckverband Ostholstein mit der folgenden E-Mail-Adresse: zaehler@ablesen.de. Diese E-Mail-Adresse ist somit als vertrauenswürdig einzustufen.

Sie möchten uns Ihre Zählerstände mitteilen? Schicken Sie uns bis zum 30.09.2024 die ausgefüllte Ablesekarte zurück oder melden Sie sich per Telefon. Natürlich können Sie uns auch Ihre Zählerstände ganz einfach online mitteilen: https://www.ablesen.de/ostholstein/ (Hinweis: Beim Anklicken des Links verlassen Sie die Seite des ZVO.).

Die Kundennummer 7xxxxxx dient lediglich der Erfassung Ihrer Zählerstände. Ihre bekannte Kundennummer 8xxxxxx und/oder 6xxxxxx bleibt bestehen.

Erdgasflamme Herd

Die Gasbeschaffungsumlage entfällt

von Jasmin Brunner

Zweckverband Ostholstein reagiert auf die Entscheidung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat beschlossen, die geplante Gasbeschaffungsumlage zurückzunehmen. Stattdessen soll eine Gaspreisbremse in Kraft treten: Mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket soll der massive Preisanstieg an den Energiemärkten abgebremst werden. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission wurde beauftragt, zeitnah einen Vorschlag für eine Gaspreisbremse zu unterbreiten.

Bedeutung für unsere Kundinnen und Kunden

Für die Kundinnen und Kunden des Zweckverbandes heißt das konkret: Unsere zum 1.10.2022 angekündigten Preise werden durch den Entfall der Gasbeschaffungsumlage um 2,419 ct/kWh niedriger ausfallen. So liegt zum Beispiel der Nettopreis in der Grundversorgung der ZVO Energie GmbH für eine kWh nicht bei den angekündigten 16,127 ct, sondern bei 13,708 ct. Die geplante, jedoch noch nicht rechtskräftige, Umsatzsteuersenkung auf 7 % führt dabei zu einer weiteren Entlastung.

Durch den Entfall der Gasbeschaffungsumlage und die geplante Senkung der Umsatzsteuer liegen die jährlichen Gaskosten in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von 20.000 kWh damit nicht wie geplant bei rd. 4.000 €, sondern bei rd. 3.100 €. Wer 20 % des Verbrauchs durch weniger Heizen absenkt, landet bei rd. 2.500 €. Mit den alten Preisen vor dem Ukraine-Krieg und 20.000 kWh Verbrauch lag man bei 1.900 € im Jahr.

Wie sich darüber hinaus die Gaspreisbremse auf unsere Preise auswirkt, wissen wir noch nicht. Die Expertenkommission wird dazu im Oktober ein Modell entwerfen, das von der Politik in Gesetze und Verordnungen umgesetzt wird.

Weitere Auswirkungen für den ZVO

Auch der Zweckverband mit seinen unterschiedlichen Sparten benötigt Energie.

Der Betrieb von Anlagen wie Wasserwerken, Kläranlagen, Müllheizkraftwerk oder Pumpwerken ist energieintensiv, auch wenn der Bedarf hier in den letzten Jahren über Energieeffizienzmaßnahmen bereits deutlich gesenkt wurde. Trotzdem müssen noch rund 14.000.000 kWh Strom im Jahr zugekauft werden. Daher haben die massiv gestiegenen Energiekosten auch Auswirkungen auf andere Gebühren und Preise. Dies betrifft die Wasserpreise und die Abwassergebühren.

Veränderungen könnten sich hier durch die ebenfalls geplante Strompreisbremse ergeben. Auch hier kennen wir die Auswirkungen noch nicht.

Wir hoffen, dass die Belastungen für unsere Kundinnen und Kunden auch hier in verkraftbaren Grenzen bleiben.

Zurück