Recyclinghof Neuratjensdorf: Keine Annahme von Rest- und Gewerbeabfällen

Aus technischen Gründen können zurzeit auf dem Recyclinghof Neuratjensdorf weder Rest- noch Gewerbeabfälle zur Verwertung angenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Recyclinghöfe: Änderung der Öffnungszeiten & Schließzeiten im Frühjahr

Ab dem 5. Mai 2025 gelten für den Recyclinghof Bad Schwartau neue Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7:30 – 16:00 Uhr (statt bisher 16:30 Uhr)
Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr (unverändert)
Samstag: 8:00 – 13:00 Uhr (unverändert)

Aufgrund von Sanierungsarbeiten bleibt der Recyclinghof Bad Schwartau vom 12. bis 15. Mai geschlossen.

Öffnungszeiten der drei Recyclinghöfe während der Feiertage im Frühjahr:

  • Über Ostern geöffnet (außer an den Feiertagen)
  • Brückentage rund um den 1. Mai und Himmelfahrt regulär geöffnet (außer an Feiertagen) - Recyclinghof Neustadt schließt am 2. Mai bereits um 16:00 Uhr.
  • Geschlossen: Samstag, 7. Juni (Pfingsten) und Montag, 9. Juni (Pfingstmontag)

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen schöne Ostern.

Erdgasflamme Herd

Die Gasbeschaffungsumlage entfällt

von Jasmin Brunner

Zweckverband Ostholstein reagiert auf die Entscheidung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat beschlossen, die geplante Gasbeschaffungsumlage zurückzunehmen. Stattdessen soll eine Gaspreisbremse in Kraft treten: Mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket soll der massive Preisanstieg an den Energiemärkten abgebremst werden. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission wurde beauftragt, zeitnah einen Vorschlag für eine Gaspreisbremse zu unterbreiten.

Bedeutung für unsere Kundinnen und Kunden

Für die Kundinnen und Kunden des Zweckverbandes heißt das konkret: Unsere zum 1.10.2022 angekündigten Preise werden durch den Entfall der Gasbeschaffungsumlage um 2,419 ct/kWh niedriger ausfallen. So liegt zum Beispiel der Nettopreis in der Grundversorgung der ZVO Energie GmbH für eine kWh nicht bei den angekündigten 16,127 ct, sondern bei 13,708 ct. Die geplante, jedoch noch nicht rechtskräftige, Umsatzsteuersenkung auf 7 % führt dabei zu einer weiteren Entlastung.

Durch den Entfall der Gasbeschaffungsumlage und die geplante Senkung der Umsatzsteuer liegen die jährlichen Gaskosten in der Grundversorgung bei einem Verbrauch von 20.000 kWh damit nicht wie geplant bei rd. 4.000 €, sondern bei rd. 3.100 €. Wer 20 % des Verbrauchs durch weniger Heizen absenkt, landet bei rd. 2.500 €. Mit den alten Preisen vor dem Ukraine-Krieg und 20.000 kWh Verbrauch lag man bei 1.900 € im Jahr.

Wie sich darüber hinaus die Gaspreisbremse auf unsere Preise auswirkt, wissen wir noch nicht. Die Expertenkommission wird dazu im Oktober ein Modell entwerfen, das von der Politik in Gesetze und Verordnungen umgesetzt wird.

Weitere Auswirkungen für den ZVO

Auch der Zweckverband mit seinen unterschiedlichen Sparten benötigt Energie.

Der Betrieb von Anlagen wie Wasserwerken, Kläranlagen, Müllheizkraftwerk oder Pumpwerken ist energieintensiv, auch wenn der Bedarf hier in den letzten Jahren über Energieeffizienzmaßnahmen bereits deutlich gesenkt wurde. Trotzdem müssen noch rund 14.000.000 kWh Strom im Jahr zugekauft werden. Daher haben die massiv gestiegenen Energiekosten auch Auswirkungen auf andere Gebühren und Preise. Dies betrifft die Wasserpreise und die Abwassergebühren.

Veränderungen könnten sich hier durch die ebenfalls geplante Strompreisbremse ergeben. Auch hier kennen wir die Auswirkungen noch nicht.

Wir hoffen, dass die Belastungen für unsere Kundinnen und Kunden auch hier in verkraftbaren Grenzen bleiben.

Zurück