Rückstausicherung für Abläufe und sonstige Entwässerungseinrichtungen

von Isa Grützmann

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der daraus entstandenen Überflutungen sowie der Hochwasserstände in der Ostsee ist die Abwasserbeseitigung durch den ZVO in einzelnen Bereichen beeinträchtigt. Es muss mit Rückstau aus dem Kanalnetz in die Grundstücksentwässerungsanlage gerechnet werden. Zurzeit sind für die Aufrechthaltung des Entwässerungsbetriebes alle verfügbaren Kollegen und Fahrzeuge im Einsatz. Wir bitten um Verständnis, wenn die Störfallbeseitigung durch den Bereitschaftsdienst kapazitiv priorisiert und im Einzelfall die Störfallbearbeitung zurückgestellt werden muss.  

Durch Rückstau kann es zu Überflutungen tiefer gelegener Gebäudeteile, wie Keller und Souterrainwohnungen, kommen. Die Sicherung der Grundstücke und Gebäude liegt in der Verantwortung der Eigentümer.  

Bitte prüfen Sie Ihre Rückstausicherungen. Eine Rückstausicherung nach DIN-EN 19865-100 ist für alle Abläufe und sonstige Entwässerungseinrichtungen im Haus notwendig, die sich unterhalb der Rückstauebene (=Straßenniveau an der Anschlussstelle) befinden. Eine Rückstausicherung muss in der Regel in Form einer automatisch arbeitenden Hebeanlage bzw. Pumpstation mit Rückstauschleife ausgeführt werden. Ausführliche Informationen zum Thema Rückstauschutz finden sie in unserem Rückstau-Handbuch und in unseren Installationsbedingungen:

Rückstau-Handbuch
Installationsbedingungen

Da die Rückstausicherungen in der Verantwortung des Eigentümers liegt, kann der ZVO nicht für Schäden haften, die durch fehlende oder mangelhafte Sicherung entstanden sind.

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