Engpässe beim Kompost auf den Recyclinghöfen in Neuratjensdorf und Neustadt

Wir freuen uns über die positive Resonanz auf unsere Aktion „Kostenfreier Kompost für Nutzerinnen und Nutzer einer Biotonne in Ostholstein“. Aufgrund des großen Interesses kann es zu Engpässen bei der Verfügbarkeit des Komposts kommen. Auf den Recyclinghöfen in Neuratjensdorf und Neustadt können Sie aktuell bis voraussichtlich Ende der kommenden Woche KEINEN Kompost erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt begrüßen zu dürfen.

Die Aktion läuft noch bis zum 04.05.2024. Die Abgabe des Komposts erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. Pro Haushalt werden maximal 1 Kubikmeter ausgegeben.

Handel & Gewerbe

Gepflegt erfolgreich

Ob Gastronomie, Baugewerbe, Einzelhandel, öffentliche Einrichtungen oder Handwerk – als Spezialisten von der ZVO Abfallwirtschaft stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abfall mit Rat und Tat zur Seite. Egal ob überlassungspflichtig oder Abfälle zur Verwertung – gemeinsam finden wir eine gesetzeskonforme, kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für Ihren Entsorgungsbedarf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Haben Sie spezielle Wünsche und Anforderungen an die Entsorgung? So können Sie beispielsweise große Abfallgefäße (4-rädrig, z.B. für Restabfall oder Abfallgemische zur Verwertung) bis zu zweimal wöchentlich von uns leeren lassen oder – für Restabfall nur als Saisonbetrieb – eine Bedarfsabfuhr auf Abruf beantragen. Auch Ihre Papiertonne entleeren wir auf Wunsch öfter oder stellen Ihnen einen 4-rädrigen 1.100 Liter-Behälter für Verkaufsverpackungen bereit.

Anträge, Bestellungen & Gebühren

 

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Der ZVO ist ein durch die EGSH Entsorgungsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

Müllwagen kippt Container

Dokumentation gemäß neuer Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung. Neben vielen Regelungen zum Umgang mit Abfällen (z.B. Getrennthaltung) sieht sie auch eine Dokumentationspflicht über alle entsorgten Abfälle und eventuell die innerbetriebliche Abfallsammlung vor. Die zu erstellende Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen und ist inhaltlich sehr umfangreich. Wir haben daher für Sie eine Vorlage bestellt, die Sie hier downloaden können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Vorlage handelt. Obwohl die Form von der Gewerbeabfallverordnung nicht vorgegeben ist, könnten Überwachungsbehörden (in Ostholstein die untere Abfallbehörde, d.h. der Kreis Ostholstein) abweichende Anforderungen stellen. Wenn Sie noch Fragen zur Gewerbeabfallverordnung haben, sprechen Sie uns gern an.

Ihre Ansprechpartner

Ralph Rillox      Ralf Domke      

04561 399-386

 

Gemeinsam finden wir eine kostengünstige und maßgeschneiderte Lösung für Ihren Entsorgungsbedarf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!