KW Lütjenbrode

Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

Der ZVO übernimmt im Auftrag der Gemeinden die Abwasserbeseitigung im Zuständigkeitsgebiet als öffentliche Aufgabe. Dafür werden Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren erhoben.

Die Schmutzwassergebühr setzt sich aus einer Grundgebühr – abhängig von der Größe des Trinkwasserzählers – sowie einer Leistungsgebühr nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch zusammen.

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe und Beschaffenheit der an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossenen Flächen. Für Grundstücke mit einer dezentralen Kleinkläranlage werden Grundgebühren für die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung sowie Leistungsgebühren für die Fäkalschlammbeseitigung erhoben. Für Grundstücke mit einer abflusslosen Sammelgrube wird eine Leistungsgebühr für die Entsorgung der anfallenden Abwässer erhoben.

Die behördlich genehmigte dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung ist gebührenfrei.

Sprengwasserzähler Garten

Spreng- und Gartenwasserzähler

Ein Spreng- und Gartenwasserzähler ist besonders interessant für Kunden, die Gärten oder Grünanlagen häufig bewässern oder z. B. einen Gartenteich regelmäßig auffüllen. Der geeichte Zusatz-Zähler erfasst den Wasserverbrauch, der nicht als Schmutzwasser in die Kanalisation gelangt. Nur der Wasserpreis wird berechnet, die Schmutzwassergebühr entfällt.

Sie können Ihren Zähler bequem über unser Netzanschlussportal anmelden.

Dichtheitsprüfung von Schmutzwasseranschlüssen

Abwasserkanäle und Leitungen müssen regelmäßig auf Dichtheit überprüft werden. Die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen einschließlich des Übergabeschachts ist eine Vorgabe des Landes Schleswig-Holstein und nach den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen durchzuführen.

Regenwasseranlagen: Grundstücksentwässerungsanlagen, die nur gering verschmutztes Regenwasser ableiten, müssen in der Regel nicht geprüft werden. Dies gilt für Wohngebäude, vergleichbare gewerbliche Grundstücke und Anlagen mit befestigten Flächen bis 1.000 m².

Das Land Schleswig-Holstein hat die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige Fragen in den FAQs zur Zustandserfassung von Grundstücksentwässerungsleitungen zusammengestellt.

Kleinkläranlage

Kleinkläranlagen

Eine dezentrale Kleinkläranlage ist eine zeitlich begrenzte Sonderlösung für die Schmutzwasser-beseitigung von Grundstücken, die nicht an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung angeschlossen werden können.

Diese Anlagen unterliegen strengen Regularien und sind zwingend mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für die Beantragung nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal. Von dort gelangen Sie zur zuständigen Stelle, bei der die Antragstellung erfolgt.

Für Grundstücke mit einer Kleinkläranlage gilt die Überlassungspflicht für die in den Anlagen anfallenden Fäkalschlämme. Diese dürfen ausschließlich durch den ZVO oder ein vom ZVO beauftragtes Unternehmen beseitigt werden. Die Kontaktdaten für die Terminvereinbarung und Rückfragen finden Sie hier.

Sammelgrube

Sammelgrube

Der Bau und Betrieb von Sammelgruben ist als Übergangslösung oder in Ausnahmefällen bei Grundstücken mit unregelmäßiger saisonaler Nutzung, wie Ferienhäusern, Wochenend-, Garten- und Erholungsgrundstücken möglich. In diesen Fällen ist der Nachweis erforderlich, dass ein zentraler Schmutzwasseranschluss ausgeschlossen ist und dem Betrieb einer Kleinkläranlage durch die Untere Wasserbehörde nicht zugestimmt wird.

Das Ableiten von Niederschlagswasser in die Sammelgrube ist nicht zulässig. Des Weiteren ist das Ableiten von Niederschlagswasser in die Sammelgrube nicht zulässig. Als Betreiber einer abflusslosen Sammelgrube müssen Sie die Vorgaben des Herstellers zum Betrieb, zur Wartung sowie die Anforderungen an die Dichtheit der Anlage beachten. Der Einbau und Betrieb einer Sammelgrube erfordern zudem die schriftliche Genehmigung des ZVO.

Regen

Wichtiges auf einen Blick

Hier finden Sie Formulare, Merkblätter und technische Informationen rund um die Grundstücksentwässerung, den Anschluss an die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie den Rückstauschutz.