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Kanäle müssen dicht sein
Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 sind alle Grundstücksbesitzer verpflichtet, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück nachzuweisen. Eine verkürzte Frist gilt für Grundstücke, die in einem Wassergewinnungsgebiet liegen. Im Fall des Wasserschutzgebietes der Gemeinde Malente endet die Frist zum 1. August 2010.
Die Dichtheitsprüfung und eventuelle Sanierungsarbeiten sind von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Dichtheitsprüfung durch einen anerkannten Fachbetrieb muss dem ZVO als
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigungspflicht
vorgelegt werden. Die Prüfung umfasst in der Regel
die Reinigung des Kanals und eine optische Inspektion
(mit einer Kamera) oder eine Dichtheitsprüfung mit
Wasser oder Luft.
Broschüre „Dichtheitsprüfung von
Abwasser-Hausanschlüssen“ hier klicken 
Präsentation Dichtigkeit von Grundstücksentwässerunganlagen:
Warum Dichtigkeitsnachweis? - Auswirkungen
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Rechtliche Grundlagen und Vorgaben
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Aufgaben des Abwasserbeseitigungspflichtigen
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Aufgaben der Grundstückseigentümer Download hier ... 
Häufige Fragen und Antworten hier klicken 
Hinweise auf Fachbetriebe für Dichtheitsprüfungen die auf Grund ihrer Qualifizierung vom Zweckverband Ostholstein anerkannt werden finden Sie auf der folgenden Seite: weiter ...
Prüfprotokolle für die Dichtheitsprüfungen, die von den Fachfirmen ausgefüllt und von Fachkundigen unterschrieben werden müssen: weiter ...
Sie sind Fachbetrieb und möchten anerkannter Fachbetrieb für Dichtheitsprüfungen im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Ostholstein werden? Hier weiter ...
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Schema einer Hausentwässerung.
(Klicken zum Vergrößern)
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